Unterstützung des NIPT-Monitorings
Der interfraktionelle Antrag zum Monitoring des NIPTs muss noch vor den Neuwahlen beschlossen werden! Am 8. November 2024 gab es bereits einen Termin, aber der wurde durch den Koalitionsbruch abgesagt.
Nach den Neuwahlen ist alles ungewiss. Deswegen jetzt deinen Abgeordneten hier finden und mit Hilfe einer Vorlage kontaktieren und bitten das NIPT-Monitoring in dieser Legislaturperiode auf die Tagesordnung im Deutschen Bundestag zu setzen.
Wie kann ich den Monitoringantrag des NIPTs unterstützen?
Wahlkreisabgeordnet*innen kontaktieren
Wahlkreisabgeordnet*innen finden
&
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Selbstverständlich kannst du die Vorlage noch abändern.
Aufforderung abschicken
Deutlich machen, welches Interesse Wähler*innen jetzt haben & NIPT-Monitoringantrag
unterstützen.
Bleib auf dem Laufenden und lass uns wissen, dass du mitgemacht hast.
NIPT seit 2022 in Zahlen
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1 von 3
≈ 40%
Parlamentarier*innen
sprechen sich für das Monitoring aus
Lesungen zum Antrag haben im Bundestag stattgefunden
wird der NIPT genutzt und ist damit keine Sonderfall-
untersuchung mehr.
?
Feten werden abgetrieben aufgrund einer Wahrscheinlichkeits-
angabe, die fehlerhaft sein kann? Darüber würde das Monitoring Klarheit bringen.
WARUM? Gründe für den NIPT-Monitoringantrag
Gemeinsam für das NIPT-Monitoring
Der interfraktionelle Antrag auf Monitoring soll noch vor den Neuwahlen unterschrieben werden.
Doch warum?
Kurz: Weil wir Zahlen brauchten! Es muss erfasst werden, wie der NIPT in der Gynäkologie angewendet wird. Damit Versorgungssicherheit gewährleistet wird und Selektion vermieden wird.
Ausführlich: Seit Juli 2022 ist der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13,18 und 21 Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die Schwangere zusammen mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen zu dem Schluss kommt, dass der Test in ihrer individuellen Situation notwendig ist. Mithilfe einer Blutprobe kann der Test die Wahrscheinlichkeit ermitteln, ob das Kind eine Trisomie 13, 18 oder 21 aufweist. Dabei liefert der Test keine Diagnose, sondern lediglich die Information, ob das Ergebnis „auffällig“ oder „unauffällig“ ist. Laut dem Berufsverband der niedergelassenen Pränatalmediziner (BVNP) ist die Aussagekraft des Tests jedoch geringer, als oft dargestellt wird. Insbesondere das Alter der Schwangeren beeinflusst, wie zuverlässig ein „auffälliges“ Testergebnis ist.
Demgegenüber beobachten Fachärztinnen und Fachärzte, dass „unauffällige“ Tests von etlichen Schwangeren dahingehend fehlinterpretiert werden, dass von dieser „Unauffälligkeit“ auf das Nichtvorliegen anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen des Fetus geschlossen wird. Deshalb wird auf weitere Untersuchungen verzichtet. Dies birgt die Gefahr, dass schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen zeitverzögert festgestellt und besonders belastende Spätabbrüche vorgenommen werden. Eine kassenzugelassene Leistung muss eine Gesundheitsleitung sein, was somit hier nicht gegeben ist, die gesundheitliche Versorgungssicherheit ist somit nicht gegeben.
Darüber hinaus stellt eine Kassenzulassung einer Leistung wie der NIPT die Frage in den Raum, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, in die Wahrnehmung von Behinderung verfestigt wird, dass Behinderung als vermeidbares Risiko angesehen wird - hierbei sei daraufhin gewiesen, dass Behinderung vorliegt, wenn Fähigkeiten über einen längeren Zeitraum als 6 Monate nicht existieren, Behinderung inkludiert somit nicht immer Krankheit.
Sogar der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken selbst hat bei der Kassenzulassung des NIPTs den Gesetzgeber scharf kritisiert, weil er seiner Aufgabe nicht nachgekommen sei, eine Debatte zu diesen ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen zu organisieren und sich dazu zu verhalten.
Somit sind ethische Fragen zum Thema ohnehin schon mehr als überfällig, die Versorgungssicherheit ist durch den NIPT ebenfalls nicht gegeben, daher soll das Monitoring Zahlen zu folgenden Fragen erheben:
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Wie häufig wird der NIPT eingesetzt?
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Wie häufig kommt es zu einen Schwangerschafts-abbruch nach einem NIPT?
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Wie und in welchen Umfang findet zum NIPT Beratung statt?
Es werden schon Zahlen erhoben zB durch Kostenträger und obwohl diese Erhebungen nicht flächendeckend sind, zeigen bereits sie erschreckende Ergebnisse: Nicht nur in besonders begründeten Einzelfällen bei Risikoschwangerchaften wird der NIPT genutzt, wie ursprünglich angekündigt. Vielmehr ist er auf dem Weg zu einer allgemeinen Standarduntersuchung in der Schwangerschaft. Und er wird auch zunehmend von jüngeren Schwangeren in Anspruch genommen, bei denen die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, dass sie fälschlicherweise ein auffälliges Testergebnis erhalten.
Daher die Zeit rennt! Um den NIPT-Monitoringantrag unterschreiben zu können, braucht es einen Ersatztermin für den ursprünglichen Termin vom 8.11.2024 im Deutschen Bundestag, in dem namentlich zum Thema abgestimmt wird. Aktuell ist die Regierungskoalition aufgelöst, somit kann keine fraktionelle Arbeit mehr stattfinden. Dieser Antrag ist interfraktionell somit: Wann wenn nicht jetzt? Und wer wenn nicht wir?